Zertifizierungen
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„Made in Germany“
Als erstes Unternehmen in Deutschland erhielten wir 2010 die unabhängige Zertifizierung „Made in Germany“ des TÜV Nord. Ein Qualitäts- und Gütesiegel für unsere hochwertigen Steigtechnikprodukte. Das Zertifikat bestätigt der Munk Group seither mit regelmäßigen Audits von unabhängiger und neutraler Seite eine Produktion „Made in Germany“.
berufundfamilie
Die berufundfamilie Service GmbH bescheinigt uns die erfolgreiche Durchführung des Audits berufundfamilie.
Im Rahmen der Auditierung wurden der Bestand der Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie begutachtet und weiterführende Ziele einer familienbewussten Personalpolitik definiert.
Arbeitsschutzmanagement
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall bescheinigt uns, die Anforderungen an einen systematischen und wirksamen Arbeitsschutz für das Gütesiegel „Sicher mit System“ entsprechend der branchenspezifischen Umsetzung des NLF / ILO-OSH 2001 zu erfüllen.
Umweltmanagement
Der TÜV Rheinland bescheinigt uns, dass wir nach der ISO 14001:2015 zertifiziert sind. Diese Norm regelt den Aufbau eines Umweltmanagementsystems, um:
- Umweltleistung zu verbessern
- Rechtliche Vorgaben zu erfüllen
- Umweltziele systematisch zu erreichen
- Risiken zu minimieren
- Nachhaltigkeit zu fördern
Produktprüfungen
Nahezu alle unsere Produkte sind Bauart- oder GS-geprüft.
Folgende Institutionen führen in unserem Haus die Prüfungen durch: TÜV Süd Product Service, Intertek, Dekra Testing & Certification, Dekra Exam, DGUV Test.
Schweißnachweiß
- Zertifizierung durch GSI SLV nach EN 1090-2 und EN 1090-3 bis EXC 2 sowie DIN EN ISO 3834-2.
Interseroh
AEO-C Bewilligung
Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, mit einem „Framework of Standard to Secure and Facilitate Global Trade“ (SAFE) weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen.
Auf europäischer Ebene wurden seinerzeit die sicherheitspolitischen Aspekte des SAFE durch Sicherheitsänderungen im Zollkodex und in der Zollkodex-Durchführungsverordnung umgesetzt.
Bewilligungsvoraussetzungen
- Bisherige Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften (Art. 39a UZK i.V.m. Art. 24 IA)
- Zufriedenstellendes Buchführungssystem (Art. 39b UZK i.V.m. Art. 25 IA)
- Nachweisliche Zahlungsfähigkeit (Art. 39c UZK i.V.m. Art. 26 IA)
- Angemessene Sicherheitsstandards (Art. 39e UZK i.V.m. Art. 28 IA)
- Praktische oder berufliche Befähigung (Art. 39d UZK i.V.m. Art. 27 IA)a