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Gerüste

Weil Ihre Gesundheit ein hohes Gut ist
Arbeitssicherheit im Fokus
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Gerüste

Weil Ihre Gesundheit ein hohes Gut ist
Arbeitssicherheit im Fokus
Gerüsthöhe [m] von
bis
Arbeitshöhe [m] von
bis
Produktübersicht

Welches Gerüst passt zu Ihrer Aufgabe?

Auswahlhilfe

Die Aufgabe entscheidet über die Bauart, nicht die Höhe allein. Diese Übersicht führt Sie direkt zur passenden Produktfamilie.

  • Oft umsetzen, wenig Platz: Ein Klappgerüst klappt in einem Stück zusammen. Schmale Modelle passen durch normale Zimmertüren.
  • Allein aufbauen: Das FlexxTower Ein-Personen-Gerüst baut eine Person von Ebene zu Ebene auf.
  • Im Treppenhaus arbeiten (Treppengerüst): Mit dem FlexxTower-Treppenkit 1 kann der FlexxTower in Treppenhäusern aufgebaut werden. Durch die Durchstiegslösung ist ein Einstieg ins Gerüst möglich. Mit dem Treppenkit 2 wird das Treppenkit 1 erweitert, so das ein kompletter Durchstieg möglich ist. Das Treppenhaus bleibt dadurch weiterhin nutzbar.
  • Stufen statt Leiter im Gerüst (Schrägaufstieg): Das Rollgerüst SG mit Schrägaufstiegen bietet eine sichere Aufstiegsmöglichkeit. Bei der Variante mit Schrägaufstieg steigen Sie Innen, über 100 mm tiefe, geriffelte Aluminiumstufen hoch. Ein Handlauf erhöht dabei noch die Sicherheit.
  • Beim Aufbau schon gesichert: Gerüste mit „SG“ im Namen haben ein vorlaufendes Sicherheitsgeländer. Sie montieren es von der Ebene darunter und steigen geschützt auf. Daher ist zum Aufbau keine PSAgA notwendig.
  • Fassade oder große Höhe: Rollgerüste mit Ausleger oder Fahrbalken stehen breiter und somit sicherer. Je nach Aufstellungsvariante und Ort kann noch eine Ballastierung notwendig sein. Die DIN EN 1004-1 erlaubt im Freien bis 8 m Plattformhöhe, in Gebäuden bis 12 m. Wobei „im Freien“ heißt: Orte an denen die Arbeitsbühnen Windlasten ausgesetzt sein könnte.

Sie sind unsicher bei Aufbauort oder Ballast? Unser Vertriebsteam berät Sie.

Treppengerüst, Schrägaufstieg, Treppenturm: Was ist was?

Treppengerüst

Vier Begriffe klingen ähnlich, meinen aber verschiedene Dinge.

  • Treppengerüst (Gerüst fürs Treppenhaus): Eine fahrbare Arbeitsbühne steht direkt auf den Treppenstufen. Sie arbeiten damit an Wänden und Decken im Treppenhaus. Bei MUNK ist dies unter anderem der FlexxTower mit Treppenkit.
  • Rollgerüst mit Schrägaufstieg: Im Inneren des Gerüstes führen Stufen statt Leitersprossen nach oben. Bei MUNK ist dies das Rollgerüst SG mit Schrägaufstiegen.
  • Treppenturm: Ein Treppenturm ist ein Zugang, kein Arbeitsplatz. Er steht neben einem Bauwerk oder Fassadengerüst und dient als Zugang hierzu. Ein Treppenturm kann auch als zweiter Rettungsweg dienen.
  • Gerüsttreppe: Eine Treppe aus Gerüstbauteilen, angebaut als eigenes Feld vor einem Fassadengerüst. Auch sie dient als Zugang.

Treppentürme und Gerüsttreppen werden bei Fassaden-, Bau- und Schutzgerüsten eingesetzt. Für besondere Zugänge plant MUNK Sonder-Treppen.

Gerüste kaufen bei Munk – flexibel, sicher und normgerecht

Sortiment

Ob auf der Baustelle, im Handwerk oder in der Industrie – sichere Arbeitsbedingungen in der Höhe sind unverzichtbar. Mit Gerüsten von Munk erhalten Sie hochwertige Lösungen, die sich durch Stabilität, Flexibilität und einfache Handhabung auszeichnen. Vom Rollgerüst über das Klappgerüst bis hin zu Einzelteilen und Zubehör finden Sie bei uns ein umfassendes Sortiment – für jedes Projekt das passende Gerüst.

Welche Gerüste gibt es?

Gerüst-Arten

Gerüst ist nicht gleich Gerüst. Je nach Einsatzbereich unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten:

  • Arbeitsgerüste: Für Bau-, Wartungs- und Montagearbeiten
  • Traggerüste: Zur Lastaufnahme und Abstützung temporärer Konstruktionen
  • Schutzgerüste: Zur Absturzsicherung auf Baustellen

Auch die Bauweise spielt eine entscheidende Rolle:

Mit Munk setzen Sie auf geprüfte Qualität nach Normen wie DIN EN 1004-1 – inklusive Zubehör und normgerechter Sicherheit.

Wer darf ein Gerüst aufbauen? – Sicherheit & Vorschriften

Gerüst aufbauen

Je nach Gerüsttyp gelten unterschiedliche Anforderungen:

  • Große Arbeitsgerüste (nach DIN EN 12811) müssen durch ein Gerüstbauunternehmen geplant und aufgebaut werden.
  • Roll- und Klappgerüste (nach DIN EN 1004-1) dürfen von geschultem Fachpersonal montiert werden.
  • Sonderkonstruktionen erfordern eine individuelle Planung und Prüfung.

Wichtig: Jedes Gerüst muss durch eine zur Prüfung befähigte Person abgenommen und freigegeben werden. Dazu gehört auch der Freigabeschein, insbesondere bei gewerblichen Einsätzen.

Leiter oder Gerüst: Was gilt für Arbeiten in der Höhe?

Leiter oder Gerüst

Ein Gerüst ist die bessere Wahl, sobald Sie länger oben arbeiten. Auf der Plattform stehen Sie mit beiden Füßen und haben beide Hände frei und sind dabei durch den Seitenschutz absturzgesichert. Je nach Lastklasse können Sie auch entsprechend Material und Werkzeug ablegen. Eine Leiter sollte zum Arbeiten nur eingesetzt werden, wenn kein sichereres Arbeitsmittel möglich ist.

Im gewerblichen Einsatz regelt die TRBS 2121 Teil 2, wann eine Leiter als Arbeitsplatz zulässig ist. Grundlage ist immer Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Rollgerüste & Klappgerüste – mobil und effizient

Mobile Gerüste

Gerüste mit Rollen oder Klappmechanismus ermöglichen maximale Beweglichkeit bei minimalem Aufwand. Besonders bei Wartungen, Elektroarbeiten oder Renovierungen in Innenbereichen haben sich diese Varianten bewährt. MUNK bietet kompakte Klappgerüste und fahrbare Rollgerüste mit Plattformhöhen bis über 11 m. Über 8 m Plattformhöhe ist der Einsatz nur in Gebäuden zulässig.

  • Werkzeugloser Aufbau
  • Stabile Konstruktion trotz geringem Eigengewicht
  • Ideal für temporäre Einsätze

Roll- und Klappgerüste unterliegen der Norm DIN EN 1004-1 – sie dürfen nur von fachkundigem Personal aufgebaut und geprüft werden.

Welche Anforderungen gelten für Kleingerüste?

Kleingerüste

Kleingerüste unterscheiden sich in einigen Punkten von klassischen Fahrgerüsten:

  • Bis 1,0 m Plattformhöhe sind keine Absturzsicherungen erforderlich. Ab 1,0 m wird mindestens ein Handlauf gefordert.
  • Innen- oder Außenaufstieg: Kleingerüste können im Gegensatz zu Fahrgerüsten auch einen Außenaufstieg haben – dieser muss gegen Kippen gesichert sein.
  • Aufbau & Nutzung: Eine ausführliche Anleitung muss mitgeliefert werden, um eine sichere Verwendung, Montage und Lagerung zu gewährleisten.
  • Rollgerüste mit Doppel-Plattformen: Erlauben einen flexibleren Einsatz durch mehr Arbeitsfläche.

Gerüstteile & Zubehör – flexibel erweiterbar

Zubehör

Für maximale Anpassbarkeit bieten wir ein breites Spektrum an:

  • Plattformen, Geländern, Diagonalen
  • Fahrrollen, Auslegern & Ballastierungen
  • Seitenschutz- und Sicherheitsbauteilen

So können Sie Ihr System exakt auf Ihren Bedarf abstimmen – ob einfache Höhenarbeiten oder komplexe Sonderkonstruktionen. Auch Ersatzteile und Erweiterungen sind dauerhaft verfügbar.

Wer darf Gerüste prüfen / freigeben?

Prüfung / Freigabe

Bei Gerüstbauarbeiten gilt: Der Gerüstersteller muss die von ihm aufgebauten Gerüste durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ prüfen lassen. Aufsicht und Prüfung können von einer Person (je nach Eignung) oder jeweils auch von unterschiedlichen Personen wahrgenommen werden. Die Person muss über Kenntnisse zum Stand der Technik im Gerüstbau verfügen. Fachkenntnisse müssen durch Berufsabschluss oder vergleichbare Qualifikation nachweisbar sein. Es gilt der Grundsatz: Je komplexer ein Gerüst, desto höher die Anforderungen an die Fachkenntnisse. Sonder-Rollwagen & Sonder-Treppen können spezielle Prüfkriterien erfordern.

Auch fahrbare Arbeitsbühnen müssen nach der Montage und vor der Verwendung von einer „zur Prüfung befähigten Person“ überprüft werden. Insbesondere die Funktion des Seitenschutzes, der Bremsrollen und die abhängig von Aufbauart und -ort unterschiedliche Ballastierung müssen vor der Arbeitsaufnahme durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ überprüft und dokumentiert werden. Die Beschäftigten müssen fachlich geeignet und speziell für diese Arbeiten unterwiesen sein.

Sicherheitstipp: Dokumentieren Sie jede Prüfung sorgfältig, um im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein!

Unser Seminarprogramm

Wo kommen Munk-Gerüste zum Einsatz?

Einsatzbereiche

Unsere Gerüste sind konzipiert für:

  • Bauunternehmen & Handwerksbetriebe
  • Industrieanlagen & Facility Management
  • Wartung, Renovierung & temporäre Projekte
  • Innen- und Außenbereiche

Durch ihre modulare Bauweise eignen sich Munk-Gerüste für fast jedes Szenario – ob auf der Baustelle oder in sensiblen Arbeitsumfeldern.

Gerüste Vorschriften

Normen

Die Normen für Arbeitsgerüste finden sich in der DIN EN 12810 – Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen – und in der DIN EN 12811 – Temporäre Konstruktionen für Bauwerke mit ihren Teilen. Weitere Regelungen finden sich in der Normenreihe DIN 4420 – Arbeits- und Schutzgerüste. Für Traggerüste gelten die DIN EN 12812 – Traggerüste – Anforderungen, Bemessung und Entwurf – und die DIN EN 12813 – Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Stützentürme aus vorgefertigten Bauteilen – Besondere Bemessungsverfahren. Für fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen (= Rollgerüste/Klappgerüste) ist die Normenreihe DIN EN 1004 ausschlaggebend. Darüber hinaus sind die Vorschriften des Arbeitsschutz- (ArbSchG), des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) sowie die Betriebssicherheitsverordnung – (BetrSichV) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) zu beachten. Konkrete Handlungsanweisungen zu Schutzeinrichtungen bei der Bauausführung finden sich in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121) und in der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.1).

Gerüste unterliegen strengen Normen und Sicherheitsvorschriften. Zu den wichtigsten gehören:

  • DIN EN 12810 & 12811 – Regelung für Fassadengerüste & temporäre Konstruktionen
  • DIN EN 12812 & 12813 – Normen für Traggerüste
  • DIN EN 1004 – Vorschriften für Roll-, Klapp- und Systemgerüste
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Sicherheit bei der Nutzung
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121) – Sicherheitsrichtlinien für die Bauausführung
  • Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.1) – Absturzsicherungen
Normen