Wie oft muss eine tragbare Feuerwehrleiter geprüft werden?
Nach jeder Benutzung erfolgt eine Sichtprüfung. Mindestens alle 12 Monate ist eine Sicht- und Funktionsprüfung durch eine befähigte Person vorgeschrieben. Die Belastungsprüfung ist mindestens alle 24 Monate fällig – sofern bei der Sichtprüfung keine Mängel festgestellt wurden.
Wer gilt als befähigte Person?
Personen mit abgeschlossener technischer Ausbildung, praktischer Erfahrung mit den Geräten und zeitnaher Tätigkeit gemäß TRBS 1203. Bei Feuerwehren häufig der Gerätewart mit Ausbildung nach FwDV 2. Das nötige Wissen über die Prüfung von tragbaren Feuerwehrleitern, Rettungsplattformen und Rollcontainern vermitteln die Seminare am CAMPUS MUNK Group.
Was passiert, wenn Prüfungen nicht dokumentiert werden?
Fehlende Dokumentation kann bei Unfällen zu Haftungsansprüchen und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Wann ist eine außerplanmäßige Prüfung notwendig?
Sofort nach außergewöhnlicher Belastung (z. B. Sturz, Überlastung), bei Zweifeln an der Sicherheit oder nach Instandsetzungsarbeiten, die die Festigkeit beeinflussen könnten.
Gilt DIN EN 1147 auch für Rollcontainer?
Nein. Rollcontainer unterliegen ebenfalls dem DGUV Grundsatz 305-002, werden aber nach eigenen Prüfkriterien bewertet.
Über den Autor
Alexander Werdich
Geschäftsführender Gesellschafter der MUNK GmbH
Alexander Werdich verantwortet als Geschäftsführer die Weiterentwicklung der MUNK Group – einem der führenden deutschen Hersteller von Steig- und Rettungstechnik mit über 125 Jahren Geschichte – und damit auch die Entwicklung und Fertigung tragbarer Feuerwehrleitern, die täglich in deutschen Feuerwehren im Einsatz sind.
Sein Wissen ist nicht nur das eines Herstellers: Als langjähriger 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Reisensburg und aktives Führungsmitglied der Betriebsfeuerwehr der MUNK Group kennt er die Anforderungen an Prüfung, Wartung und Einsatzbereitschaft aus eigener Praxis. Er schreibt über Geräte, die er selbst einsetzt – und für die er persönlich Verantwortung trägt.