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Prüfung von tragbaren Feuerwehrleitern nach DIN EN 1147

Warum die Leiterprüfung über Leben und Tod entscheiden kann

Tragbare Feuerwehrleitern sind im Einsatz extremen Belastungen ausgesetzt: thermischer Hitze, mechanischen Stoßkräften bei Rettungsvorgängen und Dauerbeanspruchung durch häufige Übungen. Ein verborgener Riss im Holm, ein defekter Fallhaken oder ein verschlissener Leiterschuh können im Ernstfall zum Absturz führen – mit fatalen Folgen für Einsatzkräfte und zu rettende Personen.

Genau deshalb schreibt § 11 der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren" regelmäßige Prüfungen für alle Ausrüstungsgegenstände vor. Die technischen Details regelt der DGUV Grundsatz 305-002 (Stand Mai 2021, aktualisierte Fassung Dezember 2021). Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert Haftungsansprüche, den Verlust des Versicherungsschutzes – und gefährdet Menschenleben.

Rechtlicher Rahmen: Was gilt für Feuerwehrleitern?

Die Prüfpflicht ergibt sich aus einem gestaffelten Regelwerk:

Ebene Regelwerk Kernaussage
Gesetz ArbSchG Arbeitgeber/Träger muss Sicherheit gewährleisten
Verordnung BetrSichV § 14 Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln
UVV DGUV Vorschrift 49 § 11 Regelmäßige Prüfung aller Feuerwehrausrüstung
Prüfgrundsatz DGUV Grundsatz 305-002 Konkrete Intervalle und Prüfmodalitäten
Produktnorm DIN EN 1147 Konstruktions- und Leistungsanforderungen

Die DIN EN 1147 ist die zentrale europäische Produktnorm für tragbare Feuerwehrleitern. Sie unterscheidet sich bewusst von der allgemeinen Leiternorm DIN EN 131, weil sie die extremen Anforderungen im Rettungsdienst berücksichtigt.

Welche Leitertypen fallen unter DIN EN 1147?

Die Norm erfasst alle tragbaren Feuerwehrleitern, die im Einsatz oder bei Übungen verwendet werden:

  • Steckleiter (4-teilig): Länge ca. 8,40 m, Rettungshöhe ca. 7,20 m, 2 Personen gleichzeitig
  • Schiebleiter (2-teilig): Länge ca. 8,50 m, Rettungshöhe ca. 7,20 m, 2 Personen gleichzeitig
  • Schiebleiter (3-teilig): Länge ca. 14 m, Rettungshöhe ca. 12 m, 3 Personen gleichzeitig, mit Stützstangen und Seilzug
  • Hakenleiter: Länge bis ca. 4,40 m, 1 Person, mit klappbarem Stahlhaken für den Fenstereinstieg
  • Multifunktionsleiter (3-teilig): Länge ca. 5,60 m, Rettungshöhe ca. 4,30 m, 2 Personen, nutzbar als Steh-, Anlege- oder Rettungsplattform
  • Multifunktionsleiter (5-teilig): Länge ca. 9,20 m, Rettungshöhe ca. 7,70 m, 2 Personen, nutzbar als Steh-, Anlege- oder Rettungsplattform
  • Klappleiter: Länge ca. 3,0 m, Rettungshöhe ca. 2,10 m, 1 Person, sehr kompaktes Transportmaß

Alle Leitern müssen nach DIN EN 1147 dauerhaft und sichtbar gekennzeichnet sein: mit Ausgabedatum der Norm, Herstelleridentifikation, Leitertyp und Herstellungsjahr. Leitern, für die Stützen vorgeschrieben sind, erhalten zusätzlich eine rote Markierung (Binde) von mindestens 75 mm Breite um den vollen Umfang der Stützen – angebracht zwischen 1,5 m und 2 m oberhalb der Leiterfüße.

Prüfintervalle: Was wann zu tun ist

Nach jeder Benutzung: Sichtprüfung

Nach jedem Einsatz sowie vor und nach jeder Übung führt das Personal eine Sichtprüfung durch. Geprüft wird auf offensichtliche Schäden: Deformationen, Risse in Holmen oder Sprossen, Verschmutzungen, die Mängel verdecken könnten. Diese Prüfung ist nicht dokumentationspflichtig, aber sicherheitskritisch.

Jährlich: Sicht- und Funktionsprüfung

Mindestens alle 12 Monate muss eine umfassende Sicht- und Funktionsprüfung durch eine befähigte Person erfolgen. Die Prüfung umfasst:

  1. Holme auf Parallelität und Verformung prüfen
  2. Sprossen auf Durchbiegung und Beschädigung kontrollieren
  3. Verbindungselemente (Scharniere, Gelenke, Fallhaken, Seile bei Schiebleitern) prüfen
  4. Vollständigkeit aller Bauteile (Leiterschuhe, Endkappen, Kennzeichnungen) sicherstellen
  5. Sauberkeit herstellen – Öl, Fett oder Farbe können Mängel verdecken

Alle 24 Monate: Belastungsprüfung

Wichtige Neuregelung seit Mai 2021: Die Belastungsprüfung ist nicht mehr jährlich, sondern mindestens alle 24 Monate vorgeschrieben – vorausgesetzt, die jährliche Sicht- und Funktionsprüfung hat keine Mängel ergeben und die Leiter wurde ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet.

Eine sofortige Belastungsprüfung ist jedoch fällig, wenn:

  • die Leiter außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt war (z. B. Sturz, Überlastung)
  • Zweifel an der Sicherheit bestehen
  • die Leiter anderweitig als zu ihrem normalen Verwendungszweck genutzt wurde
  • Instandsetzungsarbeiten durchgeführt wurden, die die Festigkeit beeinflussen könnten

Für die Belastungsprüfung empfiehlt sich ein Leiterprüfstand: Er ermöglicht eine definierte Kraftaufbringung, erleichtert den vorgeschriebenen Hakenbelastungstest bei Haken- und Multifunktionsleitern und macht die Prüfung ergonomisch und zeitsparend.

Wer darf prüfen? Die befähigte Person

Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest: Prüfungen dürfen nur Personen durchführen, die durch Ausbildung, Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (TRBS 1203). Bei Feuerwehren übernimmt diese Aufgabe häufig der Gerätewart mit entsprechender Ausbildung nach Landesrecht (z. B. FwDV 2). Ergänzend empfiehlt sich der Besuch eines herstellerspezifischen Schulungskurses, um produktbezogene Besonderheiten und aktuelle Prüfanforderungen praxisnah zu erlernen.

Kritischer Hinweis: Der Prüfer muss fachlich weisungsfrei agieren. Der Träger der Feuerwehr darf das Prüfergebnis nicht beeinflussen – weder durch Zeitdruck noch durch wirtschaftliche Erwägungen. Wer über einen längeren Zeitraum keine Prüfungen durchgeführt hat, verliert formal seine Befähigung und muss diese durch Schulungen erneuern.

Dokumentation: Pflicht, keine Kür

Jede Prüfung ist vollständig zu dokumentieren – mit Datum, Name und Unterschrift der befähigten Person, Prüfergebnis und festgestellten Mängeln. Fehlende oder lückenhafte Dokumentation kann bei Unfällen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Für die strukturierte Prüfdokumentation stehen auf unserer Website Kontrollblätter zum Download bereit.

Was tun, wenn die Prüfung nicht bestanden wird?

Leitern, die Mängel aufweisen oder nicht mehr gebrauchssicher sind, sind sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Sie dürfen erst nach fachgerechter Instandsetzung – wenn die ursprüngliche Festigkeit wiederhergestellt ist – wieder eingesetzt werden. Reparaturen müssen gemäß BetrSichV § 10 (2) fachgerecht ausgeführt und von einer befähigten Person abgenommen werden.

Tipps für dauerhaft einsatzbereite Feuerwehrleitern

  • Gelenke schmieren: Elemente mit Gelenken gemäß Herstellerangaben pflegen – das ist Teil der jährlichen Wartung nach DGUV 305-002.
  • Trocken und UV-geschützt lagern: Korrosion und Materialversprödung vorbeugen.
  • Richtig transportieren: Spezielle Leiterhalterungen verhindern Schlag- und Quetschschäden.
  • Kennzeichnungen regelmäßig prüfen: Typenschild, CE-Zeichen und Herstellerangaben müssen lesbar und vollständig sein.

Seminarangebot: Befähigung erwerben und aktuell bleiben

Wer als befähigte Person Feuerwehrleitern prüfen möchte, braucht nachgewiesene Fachkunde – und muss diese aktuell halten. Der Campus MUNK Group bietet dafür zwei praxisorientierte Seminare:

Beide Seminare richten sich an Gerätewarte, Sicherheitsbeauftragte und alle, die Verantwortung für die Einsatzbereitschaft von Feuerwehrausrüstung tragen.

FAQ: Häufige Fragen zur Feuerwehrleiter-Prüfung

Wie oft muss eine tragbare Feuerwehrleiter geprüft werden?

Nach jeder Benutzung erfolgt eine Sichtprüfung. Mindestens alle 12 Monate ist eine Sicht- und Funktionsprüfung durch eine befähigte Person vorgeschrieben. Die Belastungsprüfung ist mindestens alle 24 Monate fällig – sofern bei der Sichtprüfung keine Mängel festgestellt wurden.

Wer gilt als befähigte Person?

Personen mit abgeschlossener technischer Ausbildung, praktischer Erfahrung mit den Geräten und zeitnaher Tätigkeit gemäß TRBS 1203. Bei Feuerwehren häufig der Gerätewart mit Ausbildung nach FwDV 2. Das nötige Wissen über die Prüfung von tragbaren Feuerwehrleitern, Rettungsplattformen und Rollcontainern vermitteln die Seminare am CAMPUS MUNK Group.

Was passiert, wenn Prüfungen nicht dokumentiert werden?

Fehlende Dokumentation kann bei Unfällen zu Haftungsansprüchen und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Wann ist eine außerplanmäßige Prüfung notwendig?

Sofort nach außergewöhnlicher Belastung (z. B. Sturz, Überlastung), bei Zweifeln an der Sicherheit oder nach Instandsetzungsarbeiten, die die Festigkeit beeinflussen könnten.

Gilt DIN EN 1147 auch für Rollcontainer?

Nein. Rollcontainer unterliegen ebenfalls dem DGUV Grundsatz 305-002, werden aber nach eigenen Prüfkriterien bewertet.

Über den Autor

Alexander Werdich

Geschäftsführender Gesellschafter der MUNK GmbH

Alexander Werdich verantwortet als Geschäftsführer die Weiterentwicklung der MUNK Group – einem der führenden deutschen Hersteller von Steig- und Rettungstechnik mit über 125 Jahren Geschichte – und damit auch die Entwicklung und Fertigung tragbarer Feuerwehrleitern, die täglich in deutschen Feuerwehren im Einsatz sind.

Sein Wissen ist nicht nur das eines Herstellers: Als langjähriger 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Reisensburg und aktives Führungsmitglied der Betriebsfeuerwehr der MUNK Group kennt er die Anforderungen an Prüfung, Wartung und Einsatzbereitschaft aus eigener Praxis. Er schreibt über Geräte, die er selbst einsetzt – und für die er persönlich Verantwortung trägt.

Hinweis zur Qualitätssicherung

Alle Prüfintervalle und Vorschriften in diesem Beitrag basieren auf dem DGUV Grundsatz 305-002 (Stand Mai 2021, aktualisierte Fassung Dezember 2021) und der DGUV Vorschrift 49. Normen und Regelwerke werden regelmäßig aktualisiert – prüfen Sie stets die jeweils gültige Fassung oder wenden Sie sich an eine befähigte Fachkraft.

Beitrag zuletzt aktualisiert: Mai 2026